MCG Institut für Managemententwicklung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Leistungen
1.1 MCG erbringt seine Beratungs-, Weiterbildungs- und Coaching-Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt das jeweilige Angebot mit dem Auftraggeber.
1.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel dieser Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Angebot von MCG im Einzelnen festgelegt und bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers.
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2. Abschluss und Inhalt der Dienstleistungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Aufträge, auch wenn sie von unseren Beratern und Trainern oder sonstigen Mitarbeitern entgegengenommen werden, erlangen für uns Verbindlichkeit erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
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3. Honorare und Zahlung
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch MCG ist unentgeltlich.
3.2 Ein Honorar wird für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Trainings/Coachings wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Bei Flugzeugreisen wird die Economy-Class, bei Bahnreisen die 1. Klasse abgerechnet. Im Preis inbegriffene Leistungen variieren je nach Veranstaltung.
3.5 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
3.6 Alle Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
3.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
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4. Lieferverbindlichkeit
4.1 Ist zwischen Auftraggeber und MCG eine Auftrag zur Erbringung von Leistungen zu Stande gekommen, ist der Auftrag/Termin fest gebucht.
4.2 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch MCG wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von MCG nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist MCG unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtung berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
4.3 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Wochen vor der Trainingsdurchführung 50 %, bis zu 6 Wochen vorher 75 % und bis zu 3 Wochen vorher 100 % des Honorars zu zahlen.
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5. Schadensersatz
5.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
5.2 MCG haftet für keinerlei Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung oder Nichtdurchführung einer Veranstaltung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
5.3 Der Seminarteilnehmer übernimmt für seine Handlungen innerhalb und außerhalb der gesamten Veranstaltung und in den Veranstaltungsräumen selbst die Verantwortung.
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6. Urheberrecht, Datenschutz, Erklärung
6.1 Lehrgangsunterlagen, die im Laufe der Veranstaltung ausgehändigt oder online bereit gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung von MCG vervielfältigt oder verbreitet werden.
6.2 Der Vertragspartner erklärt sich mit der automatischen Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Darüber hinaus kann MCG personenbezogene Daten, soweit diesem nicht schriftlich widersprochen wird, zur späteren internen Information verwenden.
6.3 MCG versichert, dass die Trainer und Coachs in den Beratungs-, Weiterbildungs- und Coaching- Dienstleistungen nicht die Lehre und Technologien von L. Ron Hubbard vertreten, anwenden oder in sonstiger Weise verbreiten. MCG distanziert sich ausdrücklich von den Scientologen.
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7. Schlussbestimmungen
7.1 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
7.2 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und MCG oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist der Sitz von MCG. Dies gilt ebenfalls, falls
a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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Hollenstedt, 2. Januar 2002